Zum Wirtschaftsrecht zählen alle privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtliche Belange, die mit den Aktionen innerhalb eines Wirtschaftssystems zusammenhängen. Während die Weltwirtschaft durch das internationale Wirtschaftsrecht bestimmt wird, regelt das nationale Wirtschaftsrecht die juristischen Rahmenbedingungen in einem Land. Zu diesem Wirtschaftsrecht gehören das Wirtschaftsverwaltungs-, das Wirtschaftsverfassungs-, das Wirtschaftsprivat- sowie das Wirtschaftsstrafrecht.
Das Wirtschaftsverfassungsrecht
Das Wirtschaftsverfassungsrecht ist in den einzelnen Staaten der Welt unterschiedlich geregelt und meist in den Grundgesetzen verordnet. Für Deutschland sieht das Grundgesetz keine bestimmte Wirtschaftsform vor. Im Wirtschaftsverfassungsgesetz sind jedoch die Berufsfreiheit, die Eigentumsgarantie oder die Autonomie des Haushalts von Bund und Ländern festgeschrieben.
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht
In diesem Gesetz sind Maßnahmen zur Wirtschaftssteuerung festgelegt. Dazu gehören beispielsweise das Gewerberecht oder das Kartellrecht. Auch Regulierungsvorschriften für bestimmte Wirtschaftsbereiche sind darin zu finden. Diese betreffen zum Beispiel den Finanzbereich oder die Energieversorgung.
Das Wirtschaftsprivatrecht
Das Wirtschaftsprivatrecht ist kein gesondertes Recht, sondern Teil des Privatrechts, der sich in erster Linie auf betriebswirtschaftliche Gegebenheiten bezieht. Zu diesem Recht gehören die Rechtsformen von Unternehmen wie AG oder GmbH aber auch das Urheber-, Marken- oder Patentrecht.
Das Wirtschaftsstrafrecht
Dieses Recht behandelt vorwiegend wirtschaftliche Straftatbestände wie Untreue oder Betrug. In den letzten Jahren hat aber hier auch das Umweltstrafrecht an Bedeutung gewonnen.